Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen

Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse ist dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im Sinne des § 45b SGB XI vorliegt. Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige der Pflegegrade I bis V beanspruchen.

Die Tagespflege wird durch einen anderen Betreiber erbracht:

  • Spaziergänge
  • Mobilisierung
  • Gesellschaftsspiele
  • Trainieren von Alltagsabläufen
  • Zeitung vorlesen
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • einiges mehr!
Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir etwas für Sie tun können.
HeRo medicare aus Erfurt ist jederzeit für Sie erreichbar.